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Zitierungen von § 1617i BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1617i BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
G. v. 11.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 185
Artikel 1 EheGebNamRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... gestrichen. 6. Nach § 1617c werden die folgenden §§ 1617d bis 1617i eingefügt: „§ 1617d Name nach Scheidung der Eltern oder Tod eines ... dem Standesamt zu erklären; sie muss öffentlich beglaubigt werden. § 1617i Neubestimmung des Familiennamens durch volljährige Personen (1) Jede ...
 
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